| Vertragsabschluss 1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Anmeldebestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Ausführung der Ausbildung seitens des Unternehmens zustande. 2. Vom Kunden mündlich gestellte Anträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens. |
| Gegenstand des Unternehmen, Seminarangebot Gegenstand des Unternehmens ist die Grundausbildung zum Massage- und Wellnesstherapeuten und Zusatzwellnessausbildungen. Die Ausbildung wird fachlich korrekt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt. Das Seminarangebot richtet sich nach den aktuellen Anforderungen im Wellnessmarkt. |
| Haftungsausschluss 1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in seinem Seminarangebot eingestellten Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen. |
| Zahlungen 1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten, die Höhe ist in dem Ameldeformular angezeigt. Es wird eine Anzahlung zur verbindlichen Anmeldung angezeigt und eine Frist zur Begleichung der Restschuld. In Absprache ist es auch möglich, die Seminargebühr zum Seminarbeginn in bar zu begleichen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die Ausbildung durchführen aber eine Zertifizierung bis zur entgültigen Bezahlung verweigern. 3. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen. 4. Bei Nichterscheinen zum Seminar ist das Unternehmen berechtigt, die gesamte Seminargebühr einzubehalten. 5. Findet das Seminar nicht statt zahlt das Unternehmen die gesamte Gebühr an den Auftraggeber zurück. |
| Stornierung 1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn fallen anteilige Stornogebühren laut Anmeldeformular an. |
| Preise Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. |
| Haftung 1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. |